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Altersbeschränkung

Geschrieben um 19:02 am 27.11.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
kairo
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Dr Gumby
Beiträge: 284

... mal nichts zu Textadventuren:

Weiß jemand, wie streng die Regelung bei der Altersbeschränkung ist? Gilt die festgelegte Altersgrenze für das gesamte Spiel/ den gesamten Film? Darf man also auch keine "jugendfreien" Ausschnitte vorführen, wenn das Publikum zu jung ist?

Geschrieben um 09:47 am 28.11.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
binzl
Mitglied
Master Gumby
Beiträge: 98

Man denke an die deutschen Versionen der amerikanischen Spielfilme, die sind allesamt erst "zugeschnitten" worden. Auch bei Computerspielen werden Szenen herausgenommen die staatliche Institutionen als nicht jugendfrei erachten. Es gibt auch Spiele (Filme) die ganz indiziert werden, siehe Wolfenstein, Quake, Duke Nukem 3D, Doom. Anlaufstellen für Informationen:

http://www.spio.de/3FRAMES/ALT_EIN.HTM

http://www.usk.de/

http://www.bmfsfj.de/top/liste/Publikationen/ix4757_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=+&script

http://www.tomodachi.de/html/artikel/recht/indizierung.html

http://www.bluephod.net/articles/articleDetail.php4?id=16

http://xarch.tu-graz.ac.at/home/rurban/news/de.rec.film.misc/msg00013.html

http://www.a42.de:2342/archiv/faq/indexfaq.html

http://www.areadvd.de/news/2002/200206/2806200203.shtml

http://www.ivd-online.de/jugendschutz/u_indizierung_fsk_j.html

Geschrieben um 14:40 am 30.11.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
kairo
Mitglied
Dr Gumby
Beiträge: 284

binzl:

Man denke an die deutschen Versionen der amerikanischen Spielfilme, die sind allesamt erst "zugeschnitten" worden. Auch bei Computerspielen werden Szenen herausgenommen die staatliche Institutionen als nicht jugendfrei erachten.

Danke für die Links.

Was für Filme gilt, gilt für Spiele aber anscheinend nicht. Ich würde gerne Max Payne im Unterricht erwähnen, evtl. eine kurze (halbwegs) gewaltfreie Szene vorstellen.

Max Payne ist indiziert - darum darf ich es wahrscheinlich gar nicht erwähnen, oder? So verstehe ich diesen Satz:

Zitat:

Eine Teilindizierung z. B. von einzelnen Seiten einer Zeitschrift mit dem Ziel, sie herauszutrennen, um die übrige Zeitschrift weiter zu vertreiben, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich untersagt.

Überigens hat Max Payne eine "Kindersicherung", mit der man gewalttätige Inhalte ausblenden kann.

Dass meine Schüler (16 Jahre alt) sich gewünscht haben, über Max Payne zu sprechen, weil sie es ohnehin schon gespielt haben, macht die Situation noch etwas absurder ...

Geschrieben um 13:34 am 21.12.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
Ickle_Ronnie
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Student Gumby
Beiträge: 33

kairo:

Überigens hat Max Payne eine "Kindersicherung", mit der man gewalttätige Inhalte ausblenden kann.

Hallo kairo,

sag mal, was bleibt dann noch vom Spiel übrig?!

Geschrieben um 16:46 am 21.12.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
kairo
Mitglied
Dr Gumby
Beiträge: 284

Ickle_Ronnie:

kairo:

Überigens hat Max Payne eine "Kindersicherung", mit der man gewalttätige Inhalte ausblenden kann.

Hallo kairo,

sag mal, was bleibt dann noch vom Spiel übrig?!

Ausgeblendet werden dadurch wohl das Blut, alle Kraftausdrücke, aber auch die "Comics", mit denen in den Zwischenszenen die Handlung entwickelt wird. Übrig beibt dann -würde ich sagen- ein reines Ballerspiel ohne Handlung. Ob das dann "jugendfreundlicher" ist?

Geschrieben um 20:58 am 21.12.2002 | Zitat | Editieren | Löschen
Ickle_Ronnie
Mitglied
Student Gumby
Beiträge: 33

kairo:

Ausgeblendet werden dadurch wohl das Blut, alle Kraftausdrücke, aber auch die "Comics", mit denen in den Zwischenszenen die Handlung entwickelt wird. Übrig beibt dann -würde ich sagen- ein reines Ballerspiel ohne Handlung. Ob das dann "jugendfreundlicher" ist?

Das glaube ich eher weniger. Jetzt weiß ich wenigstens, was ich an der Originalfassung habe... :wink:

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