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Frage zum Thema Copyright

Geschrieben um 16:16 am 17.11.2004 | Zitat | Editieren | Löschen
Kris
Mitglied
Dr Gumby
Beiträge: 181

Hallo zusammen!

Im IF Comp 2004 wurde ja ein Spiel wegen Mißachtung von Copyrights disqualifiziert (nähere Hintergründe kenne ich allerdings nicht).

Es war hier schon einmal Thema, dass man Spieleauthoren abgemahnt hatte, will sie "Memory" im Titel hatten.

Wie sieht es mit geschützten Namen im Spiel selbst aus?

  • Darf ein Opel an einem vorbeifahren oder muß es ein Auto sein?

  • Kann der Spieler eine Marlboro rauchen oder nur eine Zigarette?

  • Kann aus dem Radio Guns'n Roses dröhnen oder nur eine Hardrockband?

In den letzten Büchern die ich gelesen habe, hatte ich halt mal besonders darauf geachtet, und da geht es um Mustangs, Cokes usw...

Wenn es wirklich so ist, dass man auch im Spiel an sich keine Trademarks einsetzen darf, könnte es "gefährlich" werden:

So dürfte der PC sein nasses Notizbuch nicht mit einem Fön trocknen, sondern mit einem Haartrockner, der Fön ist geschützt (AEG) ebenso wie der Walkman (Sony).

Geht es nun nur im die Titel oder auch um den Inhalt als solchen?

So,

nun seid ihr dran :-)

Grüße

Kris

Geschrieben um 18:57 am 17.11.2004 | Zitat | Editieren | Löschen
Martin
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Mitglied
Prof Gumby
Beiträge: 634

Kris:

  • Darf ein Opel an einem vorbeifahren oder muß es ein Auto sein?
  • Kann der Spieler eine Marlboro rauchen oder nur eine Zigarette?

  • Kann aus dem Radio Guns'n Roses dröhnen oder nur eine Hardrockband?

Hier die Nennung der Marke zu unterbinden wäre wohl etwas paranoid. Ich kenne mich zwar nicht im Detail mit dem Urheberrecht aus, aber es ist doch gang und gäbe, hier Markennamen zu verwenden. Wenn ich Opel Astra sage, habe ich sofort ein Bild von dem Gefährt. Ein PKW der unteren Mittelklasse klingt doof und ist auch nicht so präzise beschrieben. Wie würdest du den Sachverhalt einem Freund schildern? Oder der Polizei?

Kris:

So dürfte der PC sein nasses Notizbuch nicht mit einem Fön trocknen, sondern mit einem Haartrockner, der Fön ist geschützt (AEG) ebenso wie der Walkman (Sony).

Ich finde, hier muss sogar der gängige Name als Synonym implementiert werden - geschützt oder nicht. Wir bezeichnen viele Dinge mit dem Markennamen anstatt mit einer neutralen Bezeichnung - Tempos, Tesafilm, Selters zum Beispiel.

Kris:

Geht es nun nur im die Titel oder auch um den Inhalt als solchen?

Was ist denn mit Titeln wie "Generation Golf"? Hmm, in Titeln sind Markennamen allerdings Hoechst selten. Ich nehme mal an, du möchtest dein Spiel nicht um ein bestimmtest Produkt herum spielen lassen (Coke Is It!), oder?

Ich denke die Urheberklausel in der IF-Comp bezieht sich eher auf Inhalte und Namen aus anderen Werken, wie etwa Romanen, Filmen oder Serien. Du dürftest also kein Adventure schreiben, in dem Gandalf gegen Saruman antritt, Commisario Brunetti ermittelt oder der Spieler ein Klingone ist, der Rache an der Besatzung der Enterprise nehmen will. Ob nun ein Ork oder ein Replikator vorkommen können, die ja auch irgendwie zum geistigen Eigentum der Autoren gehören, ist gewiss fraglich, in der Praxis gäbe es hier wohl eher wenige Probleme.

Also, Faustregel: Wenn Orte, Handlungen oder Personen aus Werken der Literatur, des Theaters, des Films, der Musik usw. vorkommen, die unter Copyright stehen, Finger weg. Wenn es Referenzen auf Personen des öffentlichen Lebens, auf historische Gestalten oder auf Markennamen von Produkten, die einem im täglichen Leben oft begegnen, wie zum Beispiel PKW, Getränke, Zigaretten, Fluglinien, Süssigkeiten, gibt, grünes Licht. Ebensowenig sehe ich ein Problem darin, Titel von Büchern, Filmen und Liedern zu verwenden, auch wenn sie geschützt sind.

Geschrieben um 11:42 am 18.11.2004 | Zitat | Editieren | Löschen
Florian
Gast

textfire.de:

Sie (die Spiele) dürfen keine Urheberrechte verletzen.

Die Grand-Prix-Regeln beziehen sich ausdrücklich auf das Urheberrecht. Siehe die Beispiele von Martin. Von Markenschutz ist nicht die Rede.

Vom Standpunkt der tf-Regeln aus darfst du dein Spiel "Coke Memory" nennen, wenn du möchtest. Damit erwähnst du zwei geschützte Marken. Es kann dann passieren, dass die Anwälte von Ravensburger dich abmahnen. Das ist deshalb denkbar, weil du (wie sie) ein Spiel produziert hast. Da sind sie (über-)empfindlich. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich Coca-Cola meldet, weil man dein Produkt nicht trinken kann.

Geschrieben um 17:16 am 18.11.2004 | Zitat | Editieren | Löschen
Kris
Mitglied
Dr Gumby
Beiträge: 181

Ok vielen Dank,

dann kann ich jetzt meinen Geländewagen durch einen Jeep ersetzen, den Roller durch ein Vespa....... :-)

Aber im Ernst, mir ist damit wirklich geholfen und ich habe den Unterschied kapiert.

Grüße

Christof

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