IF-Forum

» IF-Forum - Der Rest der Welt - Klatsch & Tratsch - Forum
AntwortenNeues ThemaNeue Umfrage
» Mehrere Seiten: 123

Forum

Geschrieben um 09:36 am 21.04.2025 | Zitat | Editieren | Löschen
Hannes
Avatar
Mitglied
Prof Gumby
Beiträge: 623

proc:

Dislikes: Nein, wollte nur in etwa anbringen, dass 10 Likes und 8 Dislikes sehr viel aussagekräftiger sind als der Saldo 2 oder umgekehrt –2 gar nicht möglich ist.

Na ja, klar. Ich frage mich auch immer, was ein Herzchen eigentlich überhaupt ausdrücken soll. Inhaltliche Zustimmung? Dank unabhängig von inhaltlichen Fragen? Oder, oder, oder...? Mein Paradebeispiel immer: Jemand schreibt sowas wie "mir geht's heute schlecht". 100 "Likes". Aha? Ihr mögt, dass es der Person schlecht geht? Oder wollt ihr damit "ich hab' dich aber lieb" kommunizieren? Oder was? Aber das sind Einwände alter Leute.

Sichtbarkeit der Liker: Abschreckend, genau solche Kontrollfunktionen halten mich davon ab, die Funktionen von intfiction oder ifcomp überhaupt zu nutzen. Ich weiß auch nicht, ob da die Datenschutzrichtlinien angepasst werden müssen, recherchier ich noch.

Es gibt hier ein rollenbasiertes Rechtesystem. D.h. es kann natürlich ohne Weiteres die gesamte Sichtbarkeit (inkl. der Anzahl der "Likes") oder auch die Detailliste bspw. nur auf registrierte Mitglieder beschränkt werden. Oder sogar: Nur derjenige, der einen Beitrag geschrieben hat, sieht die "Likes".

-----
Bearbeitet von Hannes um 09:37 am 21.04.2025
Geschrieben um 19:28 am 21.04.2025 | Zitat | Editieren | Löschen
proc
Avatar
Mitglied
Retired Gumby
Beiträge: 770

Da ich die Herzchen ohnehin nicht verwende, lediglich die Ergänzung: Das Wissen um Nicht-Anonymität verändert das Liking-Verhalten und führt zu grotesken Phänomenen von Hemmungen durch Ängste der Offenlegung persönlicher Vorlieben bis hin zu nicht-authentischen Reaktionen des strategischen Likens etwa zur Selbstdarstellung, oder weil Likes schlichtweg rechtsrelevant geworden sind. 2021 zweifelte das Verwaltungsgericht Aachen an der charakterlichen Eignung eines Bundespolizisten wegen eines falschen Likes [2]; das Landgericht Meiningen stellte 2022 die strafrechtliche Relevanz von "Likes" fest [1]; anwalt.de nennt eine Latte von zivilrechtlichen Beispielen und Gerichtsbeschlüssen dazu [3]. Da kräuseln sich bei mir die wenigen verbliebenen Nackenhaare und ich kann dann nur frohes Liken wünschen. Jetzt der schlechteste Spruch ever dazu: Will aber jetzt nicht miesmachen;)

[1] https://netzpolitik.org/2022/meinungsfreiheit-mit-hausdurchsuchungen-gegen-likes/

[2] https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/wbs-legal-klaert-auf-koennen-likes-oder-kommentare-auf-social-media-zur-kuendigung-fuehren-79570/

[3] https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-man-sich-durch-liken-das-teilen-von-beitraegen-oder-kommentaren-auf-social-media-strafbar-machen-218751.html

-----
» Mehrere Seiten: 123
AntwortenNeues ThemaNeue Umfrage
Powered by Spam Board SVN © 2007 - 2021
Impressum / Datenschutz