Geschrieben um 09:36 am 21.04.2025 | Zitat | Editieren | Löschen | |
![]() Mitglied Prof Gumby Beiträge: 623 | proc:
Na ja, klar. Ich frage mich auch immer, was ein Herzchen eigentlich überhaupt ausdrücken soll. Inhaltliche Zustimmung? Dank unabhängig von inhaltlichen Fragen? Oder, oder, oder...? Mein Paradebeispiel immer: Jemand schreibt sowas wie "mir geht's heute schlecht". 100 "Likes". Aha? Ihr mögt, dass es der Person schlecht geht? Oder wollt ihr damit "ich hab' dich aber lieb" kommunizieren? Oder was? Aber das sind Einwände alter Leute.
Es gibt hier ein rollenbasiertes Rechtesystem. D.h. es kann natürlich ohne Weiteres die gesamte Sichtbarkeit (inkl. der Anzahl der "Likes") oder auch die Detailliste bspw. nur auf registrierte Mitglieder beschränkt werden. Oder sogar: Nur derjenige, der einen Beitrag geschrieben hat, sieht die "Likes". ----- Bearbeitet von Hannes um 09:37 am 21.04.2025 |
Geschrieben um 19:28 am 21.04.2025 | Zitat | Editieren | Löschen | |
![]() Mitglied Retired Gumby Beiträge: 770 | Da ich die Herzchen ohnehin nicht verwende, lediglich die Ergänzung: Das Wissen um Nicht-Anonymität verändert das Liking-Verhalten und führt zu grotesken Phänomenen von Hemmungen durch Ängste der Offenlegung persönlicher Vorlieben bis hin zu nicht-authentischen Reaktionen des strategischen Likens etwa zur Selbstdarstellung, oder weil Likes schlichtweg rechtsrelevant geworden sind. 2021 zweifelte das Verwaltungsgericht Aachen an der charakterlichen Eignung eines Bundespolizisten wegen eines falschen Likes [2]; das Landgericht Meiningen stellte 2022 die strafrechtliche Relevanz von "Likes" fest [1]; anwalt.de nennt eine Latte von zivilrechtlichen Beispielen und Gerichtsbeschlüssen dazu [3]. Da kräuseln sich bei mir die wenigen verbliebenen Nackenhaare und ich kann dann nur frohes Liken wünschen. Jetzt der schlechteste Spruch ever dazu: Will aber jetzt nicht miesmachen;) [1] https://netzpolitik.org/2022/meinungsfreiheit-mit-hausdurchsuchungen-gegen-likes/ ----- |